Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 9 U 116/04

Tenor

Die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin gegen das am 2. April 2004 ver-kündete Urteil der 5. Zivilkammer des Land-gerichts Bochum werden zurückgewiesen.

Die Kosten der Rechtsmittelinstanz werden der Beklagten und der Klägerin jeweils zur Hälfte auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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