Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 3 U 94/04

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das am 12.02.2004 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

 

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Dem Kläger wird gestattet, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht zuvor die Beklagte in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

 

Die Revision wird nicht zugelassen.


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