Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 (s) Sdb. VIII 267.268 u. 269/04

Tenor

Die Sache wird dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.

Den Antragstellern wird anstelle ihrer gesetzlichen Gebühren in Höhe von 797 EURO jeweils eine Pauschgebühr von 1.100 EURO (in Worten: elfhundert EURO) bewilligt.

Die weitergehenden Anträge werden zurückgewiesen.


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