Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 27 W 58/04

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der angefochtene Beschluß aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Landgericht zurückverwiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.


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