Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 3 U 262/04

Tenor

Auf die Berufung der Kläger wird das am 25.08.2004 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Hagen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung – auch über die Kosten des Berufungsverfahrens – an das Landgericht zurückverwiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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