Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 Ss 308/05

Tenor

Der Beschluß des Amtsgerichts Gronau vom 16. Juni 2005 wird aufgehoben.

Das angefochtene Urteil wird mit den getroffenen Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Revision, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Gronau zurückverwie-sen.


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