Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Ss OWi 272/05

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Der Betroffene wird freigesprochen.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Staatskasse.


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