Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 (s) Sbd. VIII 188/05

Tenor

Dem Antragsteller wird für seine Tätigkeit als gerichtlich bestellter Verteidiger der Verurteilten für das vorbereitende Verfahren anstelle seiner gesetzlichen Gebühren (Verfahrensgebühr mit Zuschlag VV-Nr. 4105) in Höhe von 137,00 EURO eine Pauschgebühr in Höhe von 312,50 EURO (in Worten: dreihundertundzwölf,fünfzig EURO) bewilligt.

Der weitergehende Antrag wird abgelehnt.


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