Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 100/05

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird das am 21. April 2005 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.677,74 Euro nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 22. Mai 2003 zu zahlen.

Die Kosten der ersten Instanz tragen die Klägerin zu 61 % und die Beklagte zu 39 %.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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