Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 13 U 127/05

Tenor

Die Berufung der Kläger gegen das am 20.06.2005 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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