Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 3 U 290/04

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 19.10.2004 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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