Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ws 282/05

Tenor

Die Anordnung des Vorsitzenden der Großen Auswärtigen Strafkammer Recklinghausen des Landgerichts Bochum vom 17. Oktober 2005 wird in dem Umfang aufgehoben, soweit die Angeklagte über den 3. November 2005 hinaus in die Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen verlegt werden soll.


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