Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 183/05

Tenor

Gemäß § 522 Abs.II Satz 2 ZPO wird dem Berufungskläger folgender Hinweis erteilt:

Die eingelegte Berufung verspricht keine Aussicht auf Erfolg.

Der Senat beabsichtigt, sie durch Beschluß zurückzuweisen.


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