Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ss OWi 612/05

Tenor

1.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

2.

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben und die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht Lüdenscheid zurückverwiesen.


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