Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Ss OWi 223/05

Tenor

Der Tenor des angefochtenen Urteils wird dahingehend ergänzt, dass das Fahrverbot erst wirksam wird, wenn der Führerschein nach Rechtskraft in amtliche Verwahrung gegeben wird, spätestens aber nach Ablauf von vier Monaten.

Im Übrigen wird die Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Rechtsmittels fallen dem Betroffenen zur Last.


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