Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 22 U 146/05

Tenor

Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen das am 18.07.2005 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert:

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.887,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.01.2005 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten der ersten Instanz trägt die Klägerin zu 40 % und die Beklagte zu 60 %.

Die Kosten der Berufungsinstanz trägt die Klägerin zu 27 % und die Beklagte zu 73 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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