Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 6 U 126/05

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 08.07.2005 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen abgeändert.

Die Beklagten werden verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger 1.596,22 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.03.2005 zu zahlen.

Im übrigen bleibt die Klage abgewiesen.

Die Kosten des ersten Rechtszuges tragen zu 7/9 der Kläger und zu 2/9 die Beklagten.

Die Kosten des Berufungsrechtszuges tragen zu 7/12 der Kläger und zu 5/12 die Beklagten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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