Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ss 8/06

Tenor

Das angefochtene Urteil wird, soweit der Angeklagte wegen versuchten Diebstahls und Diebstahls in zwei Fällen verurteilt worden ist, mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Darüber hinaus wird das angefochtene Urteil, soweit der Angeklagte we-gen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung in Tateinheit mit vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis und wegen vor-sätzlichen Führens eines nichtpflichtversicherten Fahrzeuges verurteilt worden ist, im Rechtsfolgenausspruch mit den zugrundeliegenden Fest-stellungen insgesamt aufgehoben.

Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur erneuten Verhandlung und Ent-scheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Recklinghausen zurückverwiesen.

Im Übrigen wird die Revision verworfen.


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