Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 27 U 190/05

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 25. Oktober 2005 verkündete Urteil der 1. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Siegen unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert:

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger über die erstinstanzliche Verurteilung hinaus weitere Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 70.000 EUR vom 21. Januar 2005 bis zum 21. April 2005 zu zahlen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.


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