Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ss OWi 281/06

Tenor

Das angefochtene Urteil wird im Rechtsfolgenausspruch dahin geändert, dass gegen den Betroffenen eine Geldbuße in Höhe von 75,- Euro festgesetzt wird. Das angeordnete Fahrverbot entfällt.

Die Kosten der Rechtsbeschwerde, einschließlich der dem Betroffenen insoweit entstandenen notwendigen Auslagen, trägt die Staatskasse.


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