Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 31 W 196/05

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird teilweise abgeändert.

Dem Antragsteller wird Prozesskostenhilfe für die mit Schriftsatz vom 2.5.2006 angekündigten Anträge zu 1) bis 3) bewilligt. Ihm wird Rechtsanwalt I aus B beigeordnet. Entsprechend den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Antragstellers wird keine Ratenzahlung angeordnet.

Im Übrigen wird die sofortige Beschwerde zurückgewiesen.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.