Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 (s) Sbd. IX - 68/06

Tenor

Dem Antragsteller wird für seine Tätigkeit als gerichtlich bestellter Verteidiger des ehemaligen Angeklagten für das vorbereitende Verfahren anstelle der gesetzlichen Gebühr "Verfahrensgebühr VV-Nr. 4104"in Höhe von 112,00 EURO eine Pauschgebühr in Höhe von 250,00 EURO (in Worten: zweihundertundfünfzig EURO) und anstelle der gesetzlichen Gebühr "Verfahrensgebühr Nr. 4112 RVG"in Höhe von 124,00 EURO eine Pauschgebühr in Höhe von 270,00 (in Worten: zweihundertundsiebzig EURO) bewilligt.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.


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