Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 84/06

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. 02. 2006 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld wird zurückgewiesen.

Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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