Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 294/06

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Dem Angeklagten wird auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungshauptverhandlung am 29.06.2005 vor dem Landgericht Bielefeld in dem Verfahren 7 Ns 32 Js 524/04 - J 1/05 VII gewährt.


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