Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 4 U 36/06

Tenor

Auf die Berufung der Beklagten wird das am 10. Januar 2006 verkündete

Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Münster teilweise abgeändert.

Die Beklagte bleibt verurteilt, an den Kläger 7.910,- EUR nebst Zinsen in

Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. September

2005 zu zahlen.

Im übrigen werden die Klage und die Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 1/5 und

die Beklagte 4/5. Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.