Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 94/06

Tenor

Die weitere Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Beteiligte zu 1) hat der Beteiligten zu 2) deren außergerichtliche Kosten für das Verfahren dritter Instanz zu erstatten.

Die Wertfestsetzung für das Verfahren der weiteren Beschwerde erfolgt durch gesonderte Beschlussfassung.


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