Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ws 329/06

Tenor

1.) Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an eine andere kleine Strafkammer des Landgerichts Bochum zurückverwiesen.

2.) Die Beschwerde des Angeklagten gegen den Beschluss des Landgerichts Bochum vom 30. August 2006 wird auf Kosten des Angeklagten verworfen.


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