Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 24 W 39/06

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der 5.Kammer für Handelssachen des Landgerichts Münster vom 31.10.2006 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, dessen Wert auf bis zu 2.000,00 € festgesetzt wird.


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