Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Ws (L) 897/06

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Behandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Beschwerde - an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hagen zurückverwiesen.


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