Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 19 U 98/06

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin über den erstinstanzlich ausgeurteilten Betrag nebst Zinsen hinaus weitere 1.989,84 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. 2. 2006 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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