Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 UF 206/06

Tenor

Auf die Beschwerde der Kommunalen Versorgungskassen für Westfalen-Lippe wird das Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Dortmund vom 5.10.2006 im Ausspruch über den Versorgungsausgleich abgeändert.

Zu Lasten des Versicherungskontos des Antragsgegners bei den Kommunalen Versorgungskassen für Westfalen-Lippe, Kontonummer XXXXXXX, werden auf dem Konto der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Versicherungsnummer XXXXXXX, Rentenanwartschaften in Höhe von monatlich 3,61 €, bezogen auf den 31.7.2005, begründet.

Der Monatsbetrag der Rentenanwartschaften ist in Entgeltpunkte umzurechnen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben. Gerichtskosten werden nicht erhoben,

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,00 € festgesetzt.


1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11

Verwandte Urteile

Keine verwandten Inhalte vorhanden.

Referenzen

Dieser Inhalt enthält keine Referenzen.