Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 23 W 274/06

Tenor

In Abänderung der angefochtenen Entscheidung hat die Klägerin an den Beklagten 1.744,64 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21. August 2006 zu erstatten.

Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Klägerin nach einem Gegenstandswert von 258,45 Euro.


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