Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 340/06

Tenor

Die sofortige weitere Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Gerichtskosten aller Instanzen der B W- und C mbH, diese vertreten durch den Geschäftsführer B V, B2 C xxx, ####1 F, auferlegt werden.

Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.

Der Gegenstandswert für das Verfahren der sofortigen weiteren Beschwerde wird auf 2.411,62 € festgesetzt.


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