Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Vollz (Ws) 191/07

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Behandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Hagen zurückverwiesen.


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