Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 1 Vollz (Ws) 113/07

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Festsetzung des Geschäftswertes aufgehoben.

Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung wird als unbegründet verworfen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Betroffenen auferlegt.


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