Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 20 U 189/05

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das am 25. August 2005 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte im Hinblick auf die Klageänderung verurteilt wird, an den Kläger 5.183,93 € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 10.02.2006 zu zahlen.

Hinsichtlich des darüber hinausgehenden Zahlungsantrags wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten der Berufungsinstanz werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.


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