Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 4 Ss OWi 255/07

Tenor

Die Rechtsbeschwerde wird mit folgender Maßgabe verworfen:

Der Betroffene wird wegen fahrlässigen Nichtvorlegens eines Nachweises lenkfreier Tage in Tateinheit mit fahrlässigem Geschwindigkeitsver-stoß und mit fahrlässigem Verstoß gegen das Anlegen eines Sicher-heitsgurtes zu einer Geldbuße von 190 EUR verurteilt.

Die Kosten des Rechtsmittels trägt der Betroffene.


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