Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ss OWi 327/07

Tenor

Das angefochtene Urteil wird mit den zugrunde liegenden Feststellungen aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Gelsenkirchen zurückverwiesen.


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