Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 11 UF 40/07

Tenor

Der Klägerin wird unter Beiordnung von Rechtsanwalt Q in V insoweit Prozesskostenhilfe für die Berufung bewilligt, als sie Kindesunterhalt ab Februar 2006 begehrt.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.


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