Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 447/06

Tenor

Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird der angefochtene Beschluss hinsichtlich des Geschäftswertes teilweise abgeändert.

Die Geschäftswerte für die Anträge hinsichtlich der Eigentümerbeschlüsse vom 02.03.2004 betreffend die Jahresabrechnung 2003 und den Wirtschaftsplan 2004 werden wie folgt festgesetzt:

TOP 3 (Jahresabrechnung) 28.535,20 € und

TOP 4 (Wirtschaftsplan) 14.520,00 €.

Der Geschäftswert des gesamten Verfahrens beträgt damit 48.339,15 €.


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