Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 2 Ss 294/07

Tenor

Dem Nebenkläger wird auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur formgerechten Begründung der Revision gegen das Urteil des Amtsgerichts Schwerte vom 12. Dezember 2006 gewährt.


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