Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 15 W 235/07

Tenor

Auf die sofortige weitere Beschwerde wird festgestellt, dass die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung der geschlossenen Unterbringung der Betroffenen durch den Beschluss des Amtsgerichts Lippstadt vom 18.4.2007 rechtswidrig war.

Im Übrigen werden die weitere und die sofortige weitere Beschwerde zurückgewiesen.


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Zitiert von

Beschluss vom Landgericht Freiburg (4. Zivilkammer) - 4 T 174/23
17. November 2023
4 T 174/23 17. November 2023

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