Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 12 UF 367/06

Tenor

Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 20. Dezember 2006 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Kamen vom 20. November 2006 insoweit abgeändert, als zu Lasten der Versorgung des Antragsgegners bei der VBL in L (Personalnr. #####1) auf dem Versicherungskonto Nr. #####2 der Antragstellerin bei der DRV Bund in C Rentenanwartschaften von monatlich 192,88 DM, bezogen auf den 31. 08. 1996, begründet werden.

Im übrigen verbleibt es bei dem angefochtenen Beschluss.

Gerichtsgebühren werden nicht erhoben. Im übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt.

Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 2.000,- € festgesetzt.

Der Senat lässt die Rechtsbeschwerde zu.


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