Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - I-3 W 50/07

Tenor

Die angefochtene Entscheidung wird aufgehoben.

Das Landgericht wird angewiesen, von seinen den angefochtenen Be-schluss tragenden Bedenken gegen die fehlende Passivlegitimation der Beschwerdegegner zu 2) und 3) im Hinblick auf eine ausschließliche Amtshaftung der Berufsgenossenschaft abzusehen.

Die weitergehenden Anordnungen und Entscheidungen betreffend das Prozesshilfegesuch der Klägerin vom 20.02.2007 werden dem Gericht des ersten Rechtszuges übertragen.

Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.


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