Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - I-3 U 30/07

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 07.12.2006 verkündete Urteil der 6. Zivilkammer des Landgerichts Hagen aufgehoben.

 

Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - an das Landgericht zurückverwiesen.

 

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

 

Die Revision wird nicht zugelassen.


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