Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ws 643/07

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird auf Kosten der Staatskasse, die auch die notwendigen Auslagen der Angeklagten trägt, aufgehoben.

Die Sache wird an das Landgericht Essen zur Entscheidung über die Berufung der Angeklagten zurückgegeben.


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