Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 3 Ss OWi 872/07

Tenor

Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.

Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an das Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück zurückverwiesen.


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