Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 27 U 115/07

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das am 20. Juni 2007 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 64.277,69 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 27. April 2006 zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.


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