Urteil vom Oberlandesgericht Hamm - 7 U 62/07

Tenor

Auf die Berufung des Beklagten wird das am 11.07.2007 verkündete Urteil der

4. Zivilkammer des Landgerichts Münster abgeändert:

Es wird festgestellt, dass der Rechtsstreit durch den am 17.01.2007 geschlossenen Vergleich erledigt ist.

Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Revision wird nicht zugelassen.


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