Beschluss vom Oberlandesgericht Hamm - 6 WF 332/06

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Beteiligten zu 1) wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Iserlohn vom 18.10.2006 wie folgt abgeändert:

In Abänderung des Festsetzungsbeschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Iserlohn vom 12.06.2006 werden die der Beteiligten zu 1) aus der Landeskasse zu zahlenden Gebühren und Auslagen auf 851,44 € festgesetzt.


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